Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

Die Bundesregierung hat massive Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Von den Kürzungsplänen sind insbesondere Patienten und niedergelassene Fachärzte betroffen. Kommt das Gesetz wie geplant, werden die HNO-Praxen gezwungen sein, ihr Sprechstundenangebot für gesetzlich Versicherte zu reduzieren. Der Druck auf die Praxen, die heute schon am Limit arbeiten, steigt. Die Wartezeiten werden steigen.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen im kommenden Jahr rund 16 Milliarden Euro eingespart werden – auch und insbesondere auf dem Rücken der grundversorgenden Fachärzte. Die Begrenzung des Honorarzuwachses, die Deckelung der extrabudgetären Vergütung (unter anderem beim ambulanten Operieren) sowie insbesondere die Streichung aller TSVG-bezogenen Vergütungsregelungen werden für die HNO-Praxen im Bundesdurchschnitt zu Umsatzeinbußen von 10 bis 20 Prozent führen. Das entspricht in etwa dem Jahresgehalt einer MFA.
Weniger Geld heißt weniger Leistung

Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt mit dem Sparkurs eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung soll an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Konkret bedeutet das, dass alle Untersuchungen und Behandlungen gedeckelt werden. Außerdem sollen noch mehr Leistungen von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten überhaupt nicht mehr vergütet werden.

Das für das kommende Jahr geplante Einsparvolumen im ambulanten Bereich liegt bei rund 2,7 Milliarden Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in Folge dessen – angelehnt an die Formulierung des Ministeriums – ein einnahmenorientiertes Leistungsangebot angekündigt. Die Vertragsärztinnen und -ärzte werden sich auf die Kürzungen einstellen und ihre Tätigkeit im GKV-Bereich anpassen müssen. Nicht weil sie ihre Patienten nicht behandeln wollen, sondern weil sie zum Erhalt ihrer Praxen betriebswirtschaftlich kalkulieren müssen. Sie können nur so viel Versorgung leisten, wie die Krankenkassen bezahlen wollen.
Folgen des GKV-Spargesetzes:

Wegfall von ca. 3,3 Millionen ambulanten HNO-Behandlungsfällen pro Jahr!
Reduzierung der Sprechstunden für gesetzliche versicherte Patienten auf das Mindestmaß!
Längere Wartezeiten auf einen Termin für Kassenpatienten!
Ohne Privatpatienten und Selbstzahler können die Praxen nicht mehr überleben.

Dr. Daniela Lorenzen-Balon und Florian Bewer
Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde

Ärztehaus Bothfeld Kirche
Sutelstraße 54 A
30659 Hannover

Telefon: 0511 / 64 80 08
Telefax: 0511 / 64 80 09

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ALLGEMEINE HINWEISE:

Terminvergabe:

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
In dringlichen Fällen wenden Sie sich bitte zunächst an Hausärztin oder Hausarzt, wo man Ihnen per Hausarztvermittlungsfall oder über die Terminservicestelle einen zügigen Facharzttermin vermitteln kann.

Begleitpersonen:

Minderjährige Personen müssen für Untersuchung und Behandlung in einer Arztpraxis von einer oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Sprachkenntnisse:

In unserer Praxis sind Menschen jeglicher Herkunft willkommen. Es ist aber notwendig, dass diese über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen oder von einer Person begleitet werden, die übersetzen kann.